Die Logopädische Praxis Petzoldt behandelt Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, bei Bedarf auch direkt per Hausbesuch. Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Diese Verordnung muss von einem Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Zahnarzt verordnet werden. Bitte sprechen Sie bei Unsicherheiten zur Therapienotwendigkeit mit Ihrem zuständigen Arzt.
Gesetzlich Versicherte
- Das Rezept muss der Heilmittelverordnung 13 entsprechen, mit Vermerk bei „Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“
- Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in der Logopädischen Praxis erhoben.
- Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.
- Die Verordnung darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage nach Ausstellungsdatum sein, sonst verliert sie ihre Gültigkeit
Privat Versicherte
- Bei Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.
- Rezeptgebühren fallen bei privat Versicherten nicht an, es sei denn, Sie sind mit dem Basistarif versichert. Bitte informieren Sie uns vorab. Hier gilt es, gewisse Fristen einzuhalten, ähnlich denen der GKV
Selbstzahler
- Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mit dem Praxis-Team und informieren Sie sich über die Möglichkeiten als Selbstzahler.