Die Logopädische Praxis Petzoldt behandelt Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, bei Bedarf auch direkt per Hausbesuch. Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Diese Verordnung muss von dem Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Zahnarzt verordnet werden. Bitte sprechen Sie bei Unsicherheiten zur Therapienotwendigkeit mit Ihrem zuständigen Arzt.

Gesetzlich Versicherte

  • Die Verordnung muss dem Muster 14 entsprechen.
  • Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in der Logopädischen Praxis erhoben.
  • Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.

Privat Versicherte

  • Bei Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.
  • Rezeptgebühren fallen bei privat Versicherten nicht an.

Selbstzahler

  • Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mit dem Praxis-Team und informieren Sie sich über die Möglichkeiten als Selbstzahler.