Liebe Patienten, liebe Angehörige, der GKV-Spitzenverband hat jetzt wieder vorübergehend gestattet, die logopädische Behandlung während der Corona-Pandemie in Form von Teletherapie (also per Online Video) durchführen zu dürfen. Diese Regelung ist nun seit dem 02.11.2020 wieder gestattet, da die Pandemie noch nicht vorüber ist. Wir können Sie und Ihr Kind in Form der Teletherapie per Online Video und der Präsenztherapie (also Vor-Ort) in unseren Praxisräumen betreuen.
Bitte bleiben Sie der Praxis fern, sobald eine Person in Ihrer Familie Krankheitszeichen aufweist. Bei Unsicherheit, halten Sie bitte vorab telefonisch Rücksprache mit uns. Helfen Sie bitte alle mit, die Pandemie weiterhin einzudämmen.
Die Details:
Zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen und zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung werden für das gesamte Bundesgebiet u.a. die Sonderregelungen der § 2a Heilmittel-RL Ärzte und § 2a Heilmittel-RL Zahnärzte befristet bis zum 31. Januar 2021 zugelassen. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 2. November 2020 in Kraft
- Beschlusstext ist abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/4531/,
- Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/905/
§ 2a Abs. 1 Ziffer 3 HeilM-RL Ärzte/Zahnärzte, sieht vor, dass sofern die Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung) stattfinden können, dies, in Abweichung zu den Regelungen zum Ort der Leistungserbringung, unter Einsatz datenschutzkonformer Anwendungen und mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten für die in den beiden Beschlüssen jeweils genannten Heilmittelleistungen möglich ist, sofern eine persönliche Leistungserbringung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht erfolgen kann und die Leistung insbesondere zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Gesundheit erforderlich ist.
Vielen Dank
Ihre Beate Petzoldt und Team